Gesundheitsvorsorge in der Krankenversicherung
Excellent-Tarif “EAplus” Stand: September 2014
Die Debeka bietet Ihnen eine zusätzliche Absicherung für die anfallenden Mehrkosten bei:
1.Ambulanter Heilbehandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung
“Naturheilverfahren” und/oder Akupunktur” und/oder “Homöopathie.
2.Ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker einschließlich
Akupunktur und Homöopathie
3.Sehhilfen (Brillengläser/Gestelle und Kontaktlinsen incl. Reparaturen
bis zu einem Betrag von 1000,00 Euro )
4.Hilfsmittel (keine Sehhilfen) soweit Leistungen der GKV nicht ausgeschlossen
sind - (z.B. Hörgeräte bis zu einem Betrag von 1500,00 Euro )
5.Heilmittel (z.B. Heilbäder, Packungen, Kammern, Inhalationen, Wärme- und
Lichtbehandlungen, Massagen, sonst. Phys. Therapie sowie
Sprachheilbehandlungen)
6.Fahrten und Transporte bei ambulanter Heilbehandlung zum oder
vom nächsten grundsätzlich zur Behandlung geeigneten Arzt bei
ärztl. bescheinigter krankheits- oder unfallbedingter Gehunfähigkeit
7.Arznei- und Verbandmittel einschließlich event. Zuzahlungen
8.gezielte Vorsorgeuntersuchungen - für ambulante Untersuchungen
zur Früherkennungen von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten
Programmen (keine IGel-Leistungen)
Hinweis: Ertattungen unter 1 bis 8 unter Anrechnungen der GKV bis zu 90%.
Die hier entstehende Selbstbeteiligung von 10% bleibt
auf 400,- Euro beschränkt. Darüber hinaus werden die Aufwendungen
mit 100% erstattet.
Versicherungsexperte –
- Herr Kersten Zeppelin
Debeka-Berater
Telefon: 0171 - 22 40 123