Behandlungskosten

Die Liquidation erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Behandlungskosten werden von den meisten privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.

Die gesetzlich aber auch privat versicherten Patienten haben die Möglichkeit durch eine preiswerte Zusatzkrankenversicherung die Behandlungskosten erstattet zu bekommen, z.B.:
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Debeka GA/AZPlus >>